Allgemeine Geschäftsbedingungen der greenLife schweiz GmbH

Geltungsbereich
Die vorliegenden Vertragsbedingungen sind ausdrücklich Bestandteil der Offerte. Mit Annahme der Offerte gelten auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen als akzeptiert und als Bestandteil des Vertrags.

In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird die greenLife schweiz GmbH «die Gesellschaft» genannt. Die Gesellschaft bietet u. a. folgende Dienstleistungen an: Import, Handel und Produktion von Zierpflanzen sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Angebot und Preise
Für die Produkte der Gesellschaft und die Ausführung der Arbeiten sind grundsätzlich die Auftragsbestätigungen der Gesellschaft verbindlich. Die Angebote der Gesellschaft haben eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Alle Preise der Gesellschaft sind verbindlich gemäss Offerte, oder Auftragsbestätigung, jedoch können diese aufgrund Teuerung oder Wechselkursveränderungen angepasst werden. Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die bestätigten Totalpreise netto ohne irgendwelche Abzüge.

Bestellung und Vertragsabschluss
Eine mündliche oder schriftliche Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von der Gesellschaft schriftlich bestätigt worden ist. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Gesellschaft massgebend.

Nach der Auftragsbestätigung sind Annullierungen und Modifikationen des Auftrages nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Gesellschaft und nur unter Kostenfolge möglich. Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Ware zu fakturieren und Lagergebühren zu erheben.

Aufwand bei Nichterteilung des Auftrages
Die Erstbesprechung wird von der Gesellschaft jeweils offeriert. Jede weitere Besprechung sowie das Erstellen von Konzepten, Mustern oder Fotodokumentationen werden in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag schlussendlich nicht erteilt wird.

Lieferfristen
Die Gesellschaft bemüht sich, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Diese sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Verzögerungen bei der Lieferung berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen.

Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen und technischen Details.

Lieferung
Die Lieferung versteht sich ab Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, wird aber normalerweise gegen Verrechnung durch die Gesellschaft organisiert.

Übergang von Nutzen und Gefahr
Der Transport der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Mängel sind der Gesellschaft spätestens 8 Tage nach Ablieferung mitzuteilen.

Zahlung
Grössere Aufträge oder Sonderanfertigung werden wie folgt fakturiert:
1/2 bei Auftragserteilung
1/2 30 Tage nach Lieferung
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.

Hält der Besteller den Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Gesellschaft. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn
– Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.
– nicht wesentliche Teile fehlen.
– sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, ohne die der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht bleibt.

Muster
Auf Verlangen des Bestellers liefert die Gesellschaft Muster. Entstehen dabei für die Gesellschaft Kosten, die das übliche Mass überschreiten, werden diese vom Besteller vergütet. Bei Pflanzen sind naturgegebene Abweichungen von Mustern möglich und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Gesellschaft. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der Gesellschaft erforderlich sind, mitzuwirken.

Der Besteller hält die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand und versichert sie zu Gunsten der Gesellschaft gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstigen Risiken. Er trifft ferner alle Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch der Gesellschaft weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

Gewährleistung für Sachmängel
Prüfpflicht und Mängelrüge
Der Besteller der Ware hat diese nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel der Gesellschaft unverzüglich – jedenfalls vor einer weiteren Ver- oder Bearbeitung oder einer Verbindung mit anderen Sachen – spätestens 8 Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Ohne die schriftliches Einverständnis der Gesellschaft dürfen Reparaturen oder Abänderungen an gelieferten Waren keinesfalls zu Lasten der Gesellschaft vorgenommen werden. Diese werden durch die Gesellschaft selbst behoben, um die versprochene Ausführung zu gewährleisten, sie berechtigen aber nicht zu weiteren Forderungen oder zur Wandlung.

Umfang der Haftung
Die Garantie der Gesellschaft erstreckt sich lediglich auf die zugesicherten Eigenschaften des Kaufgegenstandes und auf dessen Mängelfreiheit. Unter die Garantie fallende Mängel werden von der Gesellschaft kostenlos behoben. Sofern die Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht auf Wandelung und Minderung als wegbedungen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, eine andere, die Interessen beider Partner angemessene berücksichtigende Regelung zu treffen. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz für Folgekosten und –Schäden, ist ausgeschlossen.

Haftungsausschluss
Die Gesellschaft haftet nicht für
– geringfügige Abweichungen der Ware in den Massen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen, Mustern oder der Verkaufsunterlagen.
– Schäden, die durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Wartung durch Dritte entstanden sind. Darunter fällt unter anderem auch das Bewässern von Pflanzen, die gemäss Gebrauchsanweisung ausdrücklich kein Wasser vertragen.

Alle Ansprüche des Bestellers, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.

Fotoaufnahmen
Mit der Annahme der AGB erteilen Sie der Gesellschaft das Recht, Fotos von den Endprodukten als Werbung zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Thun.

Anwendbares Recht
Es gilt das schweizerische Recht.